Stand: Juli 2026 · Geltungsbereich: Unternehmer i. S. d. § 14 BGB (B2B)
Diese AGB gelten für alle Leistungen der Moodia Software & Solutions GmbH, Moselring 5-7a, 56068 Koblenz (nachfolgend „Anbieter") im Zusammenhang mit der Plattform „Wiresphere" — insbesondere die Nutzung der Mastermodule, der Wiresphere Cloud, des Marketplace sowie Enterprise-Leistungen. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt durch Bestätigung der Bestellung bzw. Freischaltung der Leistung zustande. Für bestimmte Leistungen ist ein Nutzerkonto erforderlich; Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.
Mit dem Erwerb erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht am jeweiligen Feature/Script für die lizenzierte Anwendung. Umfang, Laufzeit und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Bei Modulen von Drittanbietern kommt der Lizenzvertrag mit dem jeweiligen Publisher zustande; der Anbieter vermittelt und wickelt Lizenzierung und Auto-Updates technisch ab. Updates werden über versionierte Kanäle mit Kompatibilitätsprüfung bereitgestellt; ein Rollback ist je Modul möglich.
Entwickler können eigene Module zur Zertifizierung einreichen. Voraussetzung für die Veröffentlichung ist das Bestehen von Typprüfung sowie Kompatibilitäts- und Qualitäts-Review. Der Publisher räumt dem Anbieter die für Prüfung, Distribution und Auto-Update erforderlichen Rechte ein und erhält eine Vergütungsbeteiligung (Revenue Share) gemäß gesonderter Publisher-Vereinbarung. Community-Beiträge unter Apache-2.0-Lizenz bleiben quelloffen; Entwicklungen mit dem Enterprise SDK unterliegen keiner Veröffentlichungspflicht.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Laufende Entgelte (z. B. Cloud-Infrastruktur, monatliche Lizenzen) werden ab Aktivierung berechnet und sind gemäß Rechnung fällig.
Der Anbieter erbringt Cloud-Leistungen mit branchenüblicher Sorgfalt. Konkrete Verfügbarkeitszusagen (SLA) bestehen nur im Rahmen des Enterprise-Plans gemäß gesonderter Vereinbarung. Wartungsfenster werden — soweit möglich — vorab angekündigt; die Live-Komposition erlaubt Modul-Updates ohne Downtime.
Für die kostenfreien Leistungen (Open Source Core, kostenfreie Mastermodul-Basisfeatures) haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet der Anbieter unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit; bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Monatliche Lizenzen und Cloud-Leistungen sind, soweit nicht anders vereinbart, monatlich kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach Vertragsende stellt der Anbieter die Exit-Fähigkeit sicher: Daten und Quellcode des Kunden bleiben in dessen Eigentum und werden auf Wunsch in gängigen Formaten bereitgestellt.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Soweit der Anbieter im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist — soweit zulässig — Koblenz. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.